Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen, insbesondere gegenüber Unternehmern im Sinne des §§ 310 Abs.1 sowie 14 BGB
Zwischen der Alfa GmbH (Verkäuferin) und dem gewerblichen Kunden (Käufer) gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen.
Wird über den Online–Shop der Verkäuferin bestellt, so gelten diese AGB mit der Maßgabe, dass dort geregelte Bedingungen oder bestehende oder zukünftige, zwingende gesetzliche Regelungen für Vertragsabschlüsse im bzw. über das Internet vorgehen.
§ 1 Alleinige Gültigkeit unserer Verkaufs-AGB
Alle Aufträge werden nur aufgrund dieser Geschäfts- und Verkaufsbedingungen angenommen und ausgeführt. Widersprechende Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie die Verkäuferin ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Der Käufer erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegen- stehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Im Weigerungsfalle kommt kein Geschäft zwischen den Parteien zustande.
§ 2 Vertragsändernde Zusagen und deren Verbindlichkeit
Alle Abreden mit Vertretern sowie telefonische Zusagen sind für die Verkäuferin erst verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt worden sind.
§ 3 Angebote, Auftragsbestätigung, Lieferung
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die durch uns und unsere Vertreter getätigten Verkäufe und Vereinbarungen werden erst durch unsere Auftragsbestätigung oder Lieferung rechtswirksam.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
Maßgebend für die Berechnung ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Alle Preise sind ausschließlich Nettopreise, ausschließlich Verpackung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, ihre Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen oder Einkaufspreisänderungen, eintreten. Wird frachtfrei und/oder verzollt verkauft und werden die Frachten und/oder Zölle nach Vertragsschluss erhöht, so gehen die Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Verkäuferin anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Zahlungen haben unmittelbar an uns zu erfolgen. Unsere Vertreter sind nicht inkassoberechtigt. Erfährt der Verkäufer nachträglich, aber vor Eintritt der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, Ungünstiges über die Kreditwürdigkeit des Käufers, so kann er wahlweise sofortige Zahlung, Rücktritt vom Vertrag oder Herausgabe der gelieferten Ware verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, bei nicht termingerechter Zahlung Mahnkosten in Höhe von 10,- € pro gestellter Mahnung geltend zu machen. Bei Wechselprotesten, Rücklastschriften und nicht gedeckten Schecks sind wir berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 25,- € je angefangene 500,- € zu berechnen. Bei Einleitung eines Zwangs- oder Gerichtsverfahrens sind wir berechtigt, auch die durch die Bearbeitung anfallenden Kosten gesondert zu berechnen. Für die Berechnung maßgebend sind die von uns festgestellten Kosten. Diese betragen mindestens 25, €.
§ 5 Lieferung, Lieferzeit
Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart, ab Lager. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur geht die Gefahr, auch des zufälligen Untergangs und der Beschlagnahme, auf den Käufer über. Transportschäden sind vom Transporteur sofort bestätigen zu lassen. Angegebene oder vorgeschriebene Liefertermine gelten nicht als Fixtermine. Aus einer Überschreitung der voraussichtlichen Liefertermine können Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden. Teillieferungen sind gestattet; eine jede gilt als selbständiges Einzelrechtsgeschäft.
§ 6 Teillieferungen
Wird bei Verkäufen eine Lieferung bestimmter Mengen während einer bestimmten Zeit (höchstens 1 Jahr) vereinbart, so sind die Abrufe gleichmäßig über die Abnahmefrist zu verteilen. Erfolgt die Abnahme der Gesamtmenge nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so erlischt die Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung. Der Verkäufer kann jedoch für die vertragswidrig nicht abgerufene Ware mit dem letzten Tag der Abnahmefrist gegen Bereitstellung der Ware Zahlung verlangen.
§ 7 Mängelhaftung
Die Mängelrechte des Käufers setzt voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung ist die Verkäuferin verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wird. Darüber hinaus trägt die Verkäuferin die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen. Soweit der Verkäuferin keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Verkäuferin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie läuft jedoch spätestens 2 Monate nach dem Zeitpunkt ab, in welchem der Käufer die Ansprüche des (End-)Verbrauchers erfüllt hat. Sie wird ab Ablieferung der mangelhaften Sache in Gang gesetzt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns, liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Verkäuferin aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritten erwachsen – und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft oder anderweitig eingebaut worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Verkäuferin verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Verkäuferin.
§ 9 Datenschutz
§ 10 Bonitätsprüfung
Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die „Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500 166, 22701 Hamburg“, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf Basis mathematisch-statistischer Verfaren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse dargelegt haben. Hierzu übermitteln wir die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG und verwenden die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
§ 11 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen ist Ellwangen bzw. am jeweiligen Geschäftssitz der Verkäuferin. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitig- keiten, die aus diesem Vertrag entstehen, am Sitz der Verkäuferin, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
§ 12 Rechtswahl
Der Kaufvertrag unterliegt den Bestimmungen des Deutschen Rechts, insbesondere des deutschen Zivil- sowie Zivilprozessrechts, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Abweichende Regelungen für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB: Unsere Waren vertreiben wir vorrangig an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Nach Bedarf beliefern wir aber auch Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Diesen gegenüber gelten grundsätzlich ebenfalls die vorstehenden AGB - jedoch unter der Maßgabe der nachfolgenden Änderungen/Ergänzungen. Zu § 3 Angebote, Auftragsbestätigung, Lieferung Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Zu § 4 Preise, Zahlungsbedingungen Gegenüber Endverbrauchern weisen wir Bruttoendpreise, einschließlich Verpackungs-, ausschließlich Versandkosten, aus. Zu § 7 Mängelhaftung Die Rügeobliegenheit nach dem HGB gilt gegenüber Verbrauchern nicht, ebenso die Regelungen über den Lieferregress. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 24 Monate, gerechnet ab Ablieferung. Zu § 8 Eigentumsvorbehalt Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
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